Ich verſuche gerade, aus purem Spaß einen engliſchſprachigen Vertrag mit scrjura.dtx zu ſetzen und habe dafür die folgende Lokaliſierung benutzt:
\AtBeginDocument{% %[…] \providecaptionname{english}\parname{break}% \providecaptionname{english}\parshortname{b.}% \providecaptionname{english}\sentencename{sentence}% \providecaptionname{english}\sentenceshortname{s.}% }
Ich habe ehrlich geſagt keinen blaſſen Schimmer von den diesbezüglichen engliſchen Gepflogenheiten, alſo hat jemand einen beſſeren Vorſchlag oder könnte man das ſo übernehmen?
Hallo, wir müssen zwei
Hallo,
wir müssen zwei Varianten unterscheiden:
1. Verträge nach anglo-amerikanischem Recht. Diese Verträge sehen deutlich anders aus als die hier üblichen. scrjura war dafür nie gedacht. Wie man es anpassen müßte, weiß ich nicht. Ich meine, dass man es den Juristen auf der Insel und in Amerika überlassen sollte, ein Paket für ihre Verträge zu entwickeln.
2. Verträge nach deutschem Recht, aber in englischer Sprache. Das ist hier inzwischen ein häufiger Kompromiss mit ausländischen Geschäftspartnern: Der Vertrag soll zwar deutschem Recht unterliegen, aber alle sollen ihn verstehen. Dazu brauche ich zumindest keine Anpassungen.
Dein Engagement in Ehren, aber den Bedarf vermag ich nicht so recht zu erkennen.
Gruß,
Alexander
Dankeſchön!
Erst einmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Wie bereits geſchrieben, bin ich nicht mit den anglo-amerikaniſchen Traditionen beim Satz von juriſtiſchen Texten vertraut; ich hatte einfach mit einem
\usepackage[english]{babel}
in meiner Präambel angefangen und konnte das Dokument dann nicht kompilieren, weil die engliſche Überſetzung dieſer Begriffe fehlt. Und da dieſe Begriffe in derdtx
nicht hart kodiert, ſondern durchaus eine Lokaliſierung möglich iſt, ging ich davon aus, daſs Vorſchläge für andere Sprachen gern geſehen ſind.War alſo keine böſe Abſicht, ich bin nur darüber geſtoſſen, weil die ſtablen Pakete von KOMA-Script ja durchaus mit engliſchſprachigen Dokumenten kompiliert werden können. Und vielleicht hat ſich die deutſche Art des Geſetzesſatzes ja nur deshalb noch nicht über die ganze Welt verbreitet, weil es (noch) keine ›internationaliſierte‹ Verſion von scrjura gibt ;). Auf jeden Fall dachte ich, daſs dies niemanden wehtun, aber vielleicht einigen nützen würde – ich bin halt ganz grundſätzlich eher inkludiſtiſch veranlagt.
Noch ein ſchönes WE wünſcht
Hylas
Es gibt keinen Grund sich zu entschuldigen
Generell spricht nichts gegen eine Lokalisierung von scrjura. Die Terminologie zu lokalisieren wäre dabei der erste Schritt. Immerhin kann es durchaus sinnvoll sein, wenn beispielsweise in den automatisch gesetzten Referenzen beim Wechsel der Sprache schon einmal die korrekten Begriffe in dieser Sprache gesetzt werden.
Hier ist dann auch ein sehr guter Platz über solche Dinge – einschließlich der Übersetzung selbst – zu diskutieren. In scrjura (und jedes andere KOMA-Script-Paket, bei dem eine Lokalisierung sinnvoll ist) aufnehmen können wir natürlich nur vollständige, gesicherte Übersetzungen. Im Falle von scrjura wären das derzeit:
Dabei begrüße ich immer besonders, wenn die Begriffe unter Beteiligung von Muttersprachlern gefunden werden. Im Fall von scrjura wären natürlich Muttersprachler aus dem juristischen Fachbereich zu begrüßen. Ich weiß beispielsweise nicht, ob im Englischen in juristischen Texten »break« oder »paragraph« die gebräuchlichere Bezeichnung für einen Absatz und »clause« oder »paragraph« die gebräuchlichere Bezeichnung für einen Paragraphen ist. Google und Babelfish übersetzen »Paragraph 1, Absatz 2, Satz 3« völlig banal in »paragraph 1, paragraph 2, sentence 3« bzw. »paragraph 1, paragraph 2, set 3«. Ich nehme stark an, dass zumindest bei Verträgen eher »clause« den Paragraphen bezeichnet. Das sind übrigens typischerweise Dinge, die auch Muttersprachler nicht immer eindeutig beantworten können. Ich habe das bei der holländisch-niederländischen Übersetzung und auch bei der italienischen Übersetzung von scrlttr2 bereits festgestellt.
Natürlich hat Alexander völlig recht, dass eine Übersetzung der Begriffe allein, aus scrjura kein Jura-Paket für andere Länder macht. Für mehrsprachige Verträge wäre es aber schon einmal ein Kompromiss. Für alles anderen könnte es nur ein erster Schritt sein. Eventuell wäre aber ein übersetztes scrjura ein Anreiz, sich mit Bitten um weitere Anpassungen zu melden.