Hallo,
ich würde zum Folgenden gerne eure Einschätzung hören.
Nehmen wir an, ich hätte folgende Fußnote:
[1] Klaus E. Müller, Reinbek bei Hamburg 1997, S. 353–372, hier: S. 364. Vgl. auch Mustermann, Religionsgeschichte,
S. 36. Dies legt er auch im Weiteren zugrunde: "In der unmittelbaren Anpassung der Sinnproduktion an die veränderten Bedingungen der Ausdifferenzierungsprozesse, im Jargon der Wissenssoziologie: in der schnellen Erweiterung der
Plausiblitätsstrukturen, liegt die Signatur der Neuzeit." (S. 37–38)
Muss/Sollte diese dann auch mit einem zweiten Punkt (trotz des Punktes am Satzende) enden?
Und falls nein: Im obigen Beispiel fände ich das vom Druck her noch in Ordnung, aber bei einer längeren Klammer, die eine gesamte Literaturangabe enthält erscheint es mir komisch. Andererseits fände ich auch den Punkt etwas fehl am Platz, wie etwa bei folgender Fußnote:
[2] Dies in dem Verständnis von "Globalgeschichte" wie es etwa Sebastian Conrad und Andreas Eckert beschreiben: "als Kürzel für Ansätze, die sich für Verflechtung und eine relationale Geschichte der Moderne interessieren,
nicht-eurozentrisch argumentieren und nationalgeschichtliche Perspektiven überwinden wollen […]." (Sebastian Conrad, Andreas Eckert, "Globalgeschichte, Globalisierung, multiple Modernen. Zur Geschichtsschreibung der modernen Welt", in: Globalgeschichte. Theorien, Ansätze, Themen, hg. v. Sebastian Conrad et al., Frankfurt am Main 2007, hier: S. 7)
Ähnlich problematisch wird es im Folgenden, da hier die Fußnote weiter geht.
[3] "Sie wollen nicht-eurozentrisch argumentieren und nationalgeschichtliche Perspektiven überwinden […]." (S. 7) Vgl. auch Mustermann 2005.
Das letzte Beispiel würde wohl darauf hindeuten, dass also doch immer ein Punkt gesetzt werden muss. Oder?
Wie würdet ihr das sehen?
Amtliche Regeln
Das ist in den amtlichen Regeln weitgehend festgelegt. Entscheidend sind hier vor allem die Regeln ab §86. Für Fall 1 ist dabei auch §93 wichtig. Demnach entfällt der Punkt vor dem Schlusszeichen und wandert hinter die schließende Klammer. In Fal 2 stellt die Klammer einen eigenständigen Textteil mit Ganzsatz dar, weshalb der Punkt vor der schließenden Klammer gesetzt wird. Fall 3 entspricht wieder Fall 1. Hier würde ich außerdem »vgl,« klein schreiben und weder einen Punkt am Ende der Anführung noch nach der runden Klammer setzen. Ansonsten müsste man »Vergleiche« schreiben, weil man einen Satz niemals mit einer Abkürzung beginnt.
Vielen Dank Markus!
Vielen Dank Markus!