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Wie sollen wir mit solchen Leuten verfahren?

Bild von Markus Kohm

Wir sind ja so etwas wie eine Gemeinschaft, jedenfalls habe ich mir das bisher gerne eingebildet. Deshalb will ich Euch auch an Entscheidungsprozessen beteiligen, wenn es sich machen lässt. Die letzte Entscheidung bleibt aber natürlich weiterhin denen vorbehalten, die letztlich dafür gerade stehen müssen.

Konkret haben wir einen Fall, dass jemand bei der Anmeldung bezüglich der Angaben zur Person grob falsche Angaben gemacht hat. Als ihm daraufhin der Account verweigert wurde, hat er sich darüber beschwert, dass er solche Angaben überhaupt machen muss. Daraufhin wurde ihm einerseits dargelegt, warum die Daten bei der Anmeldung erhoben werden, zum anderen wurde ihm unmissverständlich klar gemacht, dass wir es gar nicht lustig finden, wenn jemand so tut, als habe er den Teilnahmebedingungen entsprochen, er sie aber in Wirklichkeit mit Füßen tritt. Konkret wurde ihm auch gesagt, dass es nach seinem Fehlverhalten erforderlich ist, dass jemand, der uns bereits bekannt ist, bestätigt, dass damit zu rechnen ist, dass er sich künftig an die Regeln hält.

Noch während dieses Diskussionsprozesses hat sich jemand angemeldet, bei dem es diverse Indizien gibt, dass sich um dieselbe Person handelt. Auch bei dieser Anmeldung wurde keine Referenz angegeben, sie ist jedoch anscheinend mit korrekten Angaben erfolgt. Inzwischen hat dieser neue Benutzer zugegeben, dass er derselbe ist, der vorher versucht hat, sich mit falschen Angaben einen Account zu erschleichen.

Wie sollen wir nun weiter verfahren. Sollen wir sagen: "Vergeben und vergessen." und den Account freischalten oder sollen wir darauf bestehen, dass der Benutzer wissentlich nur dann freigeschaltet wird, wenn er von jemandem eine Empfehlung bekommt?

Was würdet Ihr machen, wenn Ihr zu entscheiden hättet und ggf. Euren Kopf für Eure Entscheidung hinhalten müsstet?

forum: 

und man kommt hier doch zu dem Ergebnis, dass der Sinn der Vorschrift, bei der Anmeldung den wirklichen Namen zu nennen, darin liegt, im Falle von Mißbrauch Ansprüche durchsetzen zu können. Die "Empfehlung" eines Dritten soll dies absichern, weil sonst neue Nutzer eine Telefonbuchadresse eingeben können.

Wenn Du von einem Interessenten den Namen kennst und Indizien hast, die dafür sprechen, dass es wirklich kein Hund ist, sondern die Idendität richtig angegeben wurde, ist der Zweck zunächst erfüllt. Wenn Du noch nicht sicher bist, dann brauchst Du die Empfehlung.

Eine Ablehnung der Anmeldung als Sanktion erscheint mir übertrieben zu sein: eine abschreckende Wirkung bei Dritten wird's nicht haben und wir haben im Forum einen offenkundig wirklich interessierten Teilnehmer weniger.

Ich geb' übrigens auch, wann immer möglich, unzutreffende Adressen an. Hier 'halt nicht, weil es wirklich eine persönliche Seite ist und ich Herrn M. Kohm so eingeschätzt habe, dass er nicht irgendwann meine ganzen peinlich ahnungslosen postings mit meinem Namen verknüpft veröffentlicht.

Gruß,
Alexander

Bild von Markus Kohm

Ich bin in letzter Zeit in der Regel nach dem Motto verfahren: Vertrauen gegen Vertrauen. In letzter Zeit gab es nur wenige Anmeldungen, die von Leuten kamen, die mir selbst bekannt waren oder die von anderen empfohlen wurden. In der Regel habe ich dann darauf vertraut, dass die Leute ehrlich sind und auch keinen Unfug treiben werden. Wenn es jedoch deutliche Hinweise gab, dass sie bereits Unfug getrieben haben oder darauf aus sind Unfug zu treiben, habe ich sie gar nicht erst freigeschaltet.

Ich weiß für einen Juristen ist das Verfahren komplett untauglich. Entweder man vertraut jedem oder nur denen, die in einem Vertrauensverhältnis stehen – in unserem Fall durch Empfehlung. Umso erstaunlicher ist, dass das Verfahren seit seiner Einführung bisher problemlos funktioniert hat. Entweder habe ich alle erwischt, die bei der Adresse geschummelt haben, oder die Leute haben nicht geschummelt, um Unsinn zu treiben. Jedenfalls hat bisher keiner, der die Hürde überwunden hat, das Vertrauen missbraucht.

In diese Fall liegt der Fall nun etwas komplizierter. Zunächst wurde das Vertrauen beschädigt, und daher die Freischaltung abgelehnt. Dann wurde ein neuer Versuch gestartet, den ich eher zufällig dem abgelehnten Account zugeordnet habe. Für mich ist es nicht gerade vertrauensförderlich, dass dieser zweite Versuch gestartet wurde. Allerdings muss man dem Antragsteller zu gute halten, dass er auf Nachfrage zugegeben hat, dass er tatsächlich derselbe ist.

Ich betrachte die Frage daher weniger juristisch als sozial oder psychologisch.

Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich Euch über die Entscheidung, die am Ende getroffen wird, nicht informieren werde. Sollte die Entscheidung zu Gunsten des Antragstellers ausfallen, wäre es sonst eventuell allzu leicht, denjenigen herauszufinden. Ihr werdet daher weder erfahren, wann die endgültige Entscheidung fällt, noch wie sie ausfällt. Trotzdem wäre es schön, wenn sich noch ein paar Leute zu Wort melden würden. Die Diskussion gibt Euch endlich mal die Möglichkeit, Euch zum Verfahren insgesamt zu äußern und zur Meinungsbildung beizutragen.

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