Zunächst, ich bin neu hier, falls ich also das falsche Forum ausgesucht habe oder Informationen fehlen, bin ich für Korrekturen dankbar und gerne bereit, Ergänzungen nachzureichen.
Ich wollte mich erkundigen, wie aktiv die Entwicklung von scrjura gerade voranschreitet. Der Hintergrund ist, dass ich versuche, eine 'private' Version eines größeren Vertragswerks (mit verschiedenen Teilen, einer enthält Artikel, ein weiterer Regeln...) zu erstellen, die ich mit eigenen Querverweisen und Anmerkungen versehen kann.
scrjura scheint mir dafür hervorragend geeignet, eine wichtige Komponente wäre dabei allerdings die Möglichkeit, neue Umgebungen zu definieren, im Prinzip also ein Befehl nach dem Muster
\DeclareNewJuraEnvironment{Artikel}[ClauseNumberFormat=Art.]{}{}
von Seite 11 der scrjura-Anleitung. Leider scheint dieser Teil noch nicht wirklich implementiert zu sein, zwar wird § durch Art. ersetzt, aber die Nummerierung fehlt.
Wenn der Veröffentlichung einer neuen Version mit dieser Funktionalität nicht unmittelbar bevorsteht, würde ich versuchen, mich in den Code des Pakets einzuarbeiten, in der Hoffnung, dadurch mithelfen zu können. Allerdings wird das einige Zeit dauern, v.a., da ich was die Paketprogrammierung eher ein Anfänger bin.
Sollte funktionieren
So kann ich allerdings wenig dazu sagen. Ich kann allenfalls zeigen, dass es funktioniert:
Und was den Status anbelangt: Bei scrjura fehlt es vor allem an einer Übersetzung der Anleitung. Dabei denke ich weniger an die Anleitung, die als scrjura.pdf bei KOMA-Script derzeit dabei ist, sondern vielmehr an die etwas ausführlichere Anleitung, die im KOMA-Script-Buch vorhanden ist. Gäbe es davon eine Übersetzung, würde ich beim derzeitigen Stand der Entwicklung sogar einen Versionssprung auf die allgemeine KOMA-Script-Versionsnummer erwägen. Auf jeden Fall würde es dann die 1.0er-Grenze überwinden. Den dafür angestrebten Funktionsumfang hat es jedenfalls inzwischen erreicht.
Überarbeitete Frage...
Kein vollständiges Minimalbeispiel... OK, ich sehe es ein, dass es eine schlechte Idee war, unzureichend vorbereitet von einem fremden Rechner zu posten, und dann noch beim ersten Beitrag.
Ich hoffe jedoch, ich bekomme noch eine Chance, denn mit dem Beispiel aus der Antwort bin ich nicht ganz glücklich. Natürlich anerkenne ich, dass es funktioniert. Allerdings hätte ich, nachdem ich mir die Dokumentation durchgelesen habe, nicht vermutet, dass ich die Nummer des Artikels oder Paragraphen jeweils angeben muss (
\Clause{title={Foobar}},number=1)
), sondern gehofft, dass das ganz regulär über Counter geht. Versucht man beispielsweisedann hat man im
notcontract
-Teilwas ich zum einen damit meinte, dass die Nummerierung nicht funktioniert, und was ich zum anderen nicht als gewünschtes Verhalten identifiziert hätte.
Zur Übersetzung der Anleitung: Welches Niveau ist denn gewünscht? Englischer Muttersprachler bin ich nicht, aber ich habe beruflich recht viel mit der Sprache zu tun, auch schriftlich.
Du siehst, man kann die
Du siehst, man kann die Befehle von scrjura nur innerhalb einer mit dem Paket definierten Umgebung verwenden. OK, aber was ist nun Deine Frage?
Ich denke, ich habe es verstanden
Die Frage dürfte sein, warum bei neu definierten Umgebungen die Nummer der Paragraphen bei 1 stehen bleibt. Die Antwort ist einfach: ein Bug.
Frage
\DeclareNewJuraEnvironment{notcontract}[ClauseNumberFormat=Art.~]{}{}
ist schon eine von scrjura bereitgestellte Möglichkeit, eine neue Umgebung
notcontract
innerhalb von scrjura zu definieren, oder? Von dieser hätte ich auch ein ähnliches Verhalten erwartet wie von der STandardumgebungcontract
. Ist eventuell vollkommen abwegig.Meine Frage jedenfalls ist, warum in der Umgebung
notcontract
die\Clauses
keinen eigenen Zähler haben und warum die gewünschte ErsetzungClauseNumberFormat=Art.~
nur funktioniert, wenn man auch noch händisch eine Nummer vergibt.Sag ich doch.
Sag ich doch.
ich habe es gesehen...
... Danke, aber als ich meinen Text geschrieben habe, war Deiner noch nicht da, auch wenn der Post erst später gespeichert wurde :)
Übersetzung
Die Übersetzung sollte schon möglichst fehlerfrei sein. Sie muss nicht unbedingt den sprachlichen Schliff haben, den eine Plädoyer vor einem britischen Schwurgericht haben sollte. Bei diesem Paket sollte man natürlich auch den juristischen Terminus korrekt umsetzen können. Die Datei des deutschen Kapitels würde ich natürlich bereit stellen. Dazu bitte per E-Mail an mich wenden. Außerdem ist es erforderlich, dass man formlos die Recht an der Übersetzung an mich abtritt, um Probleme in der Zukunft zu vermeiden.