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Literaturverzeichnis ohne Zeilenumbrüche

Hallo,

ist es möglich, die thebibliography-Umgebung so umzudefinieren, dass die einzelnen Einträge des Literaturverzeichnisses nicht jeweils in einer neuen Zeile beginnen, sondern lediglich durch einen Gedankenstrich voneinander getrennt werden?

Also statt

Eintrag 1
Eintrag 2

soll

Eintrag 1 -- Eintrag 2

erscheinen.

Mir ist klar, dass das reichlich unübersichtlich aussehen wird, aber hier ist die Einhaltung einer vorgegebenen Seitenanzahl leider wichtiger!

Ich habe zwar begriffen, dass ich dazu die Definition von thebibliography aus scrartcl.cls in meine Präambel kopieren, mit \makeatletter und \makeatother klammern und mit \renewenvironment umdefinieren müsste. Aber dazu fehlen mir leider die Programmierkenntnisse.

Herzlichen Dank für jede Hilfe!

Minimalbeispiel:

\documentclass {scrartcl}
\usepackage [ngerman] {babel}
\usepackage [latin1] {inputenc}
\usepackage [T1] {fontenc}

\usepackage {jurabib}

%Originaldefinition aus scratcl.cls -- müsste umdefiniert werden! Aber wie?
\makeatletter
\renewenvironment{thebibliography}[1]{%
\bib@heading%
\ifx\bibpreamble\relax\else\ifx\bibpreamble\@empty\else
\noindent\bibpreamble\par\nobreak
\fi\fi
\list{\@biblabel{\@arabic\c@enumiv}}%
{\settowidth\labelwidth{\@biblabel{#1}}%
\leftmargin\labelwidth
\advance\leftmargin\labelsep
\@openbib@code
\usecounter{enumiv}%
\let\p@enumiv\@empty
\renewcommand*\theenumiv{\@arabic\c@enumiv}}%
\sloppy\clubpenalty4000\widowpenalty4000%
\sfcode`\.=\@m}
{\def\@noitemerr
{\@latex@warning{Empty `thebibliography' environment}}%
\endlist}
\makeatother

\begin {document}

\cite{Kaestner:Tendenzwende}, \cite{Sobota:Prinzip}.

\bibliography {Beispiel}
\bibliographystyle {jurabib}

\end {document}

----------------------------------------------------

@ARTICLE{Kaestner:Tendenzwende,
author = {K"astner, Karl-Hermann},
title = {Tendenzwende in der Rechtsprechung zum staatlichen Rechtsschutz in Kirchensachen },
journal = {NVwZ},
year = {2000},
pages = {889--891},
}

@BOOK{Sobota:Prinzip,
author = {Sobota, Katharina},
title = {Das Prinzip Rechtsstaat. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte},
address = {Tübingen},
year = {1997},
series = {Jus publicum},
number = {22},
}

forum: 

Wenn du Jurabib mit der Option compress lädst, reicht es nicht?

Fragt sich sowieso ob die thebibliography Umgebung aus scrartcl, der richtige Ansatzpunkt ist. Soweit ich mich erinnern kann, wird da von jurabib einiges umdefiniert.

Noch ein Vorschlag ich lese lieber eine Bibliographie mit Schriftgrösse \footnotesize als sowas, wie du oben vorschlägst. Da würde ich mich beim besten Willen nicht zurechtfinden.

Nur so als Anregung...

Nein, compress und \footnotesize reichen leider nicht; beides ist bereits im Einsatz.

Gruß Christian

Bild von Markus Kohm

Ein solches Literaturverzeichnis ist ja wohl eine Zumutung wie es keine zweite gibt. Wenn ich Korrektur oder Lektor wäre, würde ich das dick rot anstreichen. Mag sein, dass du damit formal Vorschriften einhältst, weil niemand in Betracht gezogen hat, dass jemand so unverschämt sein könnte. Praktisch muss das aber zu einem Abzug von 99% der Stilpunkte oder einem Rüffel wegen dreister Umgehung der Formatvorschriften führen. Ich kann Dir nur dringend empfehlen den Platz an anderer Stelle zu suchen. Abgesehen von der Schriftgröße könntest Du beispielsweise auch noch den Satzspiegel im Literaturverzeichnis ändern.

Hallo Markus, hallo romansh,

vielen Dank für Euer rasches feedback!

Ich sehe die Berechtigung Eurer Einwände durchaus, sie liegt ja auf der Hand. Aber so völlig ungewöhnlich ist das, was mir vorschwebt, nicht. In juristischen Kommentaren und Handbüchern sehe ich das immer wieder; sonst wäre ich ja gar nicht auf die Idee gekommen. (Ich weiss, dass die juristischen Zitiergewohnheiten von anderen Fächern als leicht pervers betrachtet werden. Wir müssen uns aber auch mit einer perversen Literaturflut herumschlagen ...)

Außerdem würde es mich, ehrlich gesagt, einfach interessieren, wie so etwas technisch realisiert werden kann, nachdem ich es nun selbst mehrere Stunden lang vergeblich versucht habe ... Selbst wenn Ihr's mir nur unter der Bedingung verratet, dass ich keinen Gebrauch davon mache, würde ich es gerne wissen.

Also sorry, wenn ich nochmal nachfrage!

Beste Grüße
Christian

Also, ich gebe ja zu, dass es in manchen Kommentaren fünf Seiten kleingedruckte Veröffentlichungsgräber gibt. Dies sind aber zu großen Teilen die zwar berücksichtigten, nicht aber zitierten Werke. Kurz gesagt, es heißt, wir haben all' dies gesehen, es aber nicht gebraucht.

In den Fußnoten, zumindest bei der ersten Verwendung, wird dann nochmal eine brauchbare bibliographische Angabe abgedruckt, weil es sich dann um ein tatsächlich verwendetes Werk handelt.

Du darfst diese Art ungegliederter, unlesbarer Liste für alle diejenigen Werke verwenden, die das Thema genau betreffen, die aber für Deine Arbeit keinen brauchbaren Gedanken enthalten. So als Studi oder Doktorand gehört dazu aber ziemlicher Leichtsinn.

Ehrlich gesagt, zu meinen Zeiten als Korrekturassistent hätte ich für diese Art des Literaturverzeichnisses tatsächlich einen Abzug vorgeschlagen, außer bei wirklich ungewöhnlichen Umständen.

Gruß,
Alexander

Genau so habe ich das auch beobachtet. Und so sehe ich auch meine Situation: Ich schreibe einen DFG-Antrag. Dafür gibt es eine Seitenbegrenzung. Ich muss demonstrieren, dass ich die Literatur für mein Projekt überblicke. Die ist in meinem Fall leider sehr üppig. Trotzdem brauche ich Platz, um mein Projekt inhaltlich vortzustellen und gut zu verkaufen. Ich rechne damit, dass die Gutachter meine Literaturübersicht nicht wirklich durcharbeiten möchten. Sie sollen nur sehen, dass mir die einschlägige Literatur bekannt ist -- und sich dann hoffentlich mit meinem Vorhaben gedanklich auseinandersetzen.

Bei einer Hausarbeit oder Dissertation hätte ich das niemals so gemacht. Aber über diese beiden Stadien bin ich (glücklicherweise) hinaus.

Herzliche Grüße
Christian

Entschuldige, viele Leute, die mit ungewöhnlichen Ansinnen in newsgroups landen, schreiben eine Anfängerarbeit und sind derartig übermotiviert, dass sie das Rad neu erfinden wollen.

Inhaltlich:

- Angenommen, der Prüfer bei der DFG überblickt das Sachgebiet nicht so gut, kann er mit der Vielzahl der Nachweise dann eine Ablehnung begründen - Thema erforscht, Arbeit überflüssig? Kennt er sich dagegen genau aus, sieht er bereits an der Auswahl der wichtigsten Titel, dass der Antragsteller weiß, wovon er spricht.

- Könnte eine abgekürzte Zitierweise im Zweifelsfall Zeilen sparen, zumindest bei Zeitschriftenaufsätzen (also XY, NJW 1981, ZZZZ)?

- Mit Behörden habe ich noch heute hin und wieder als Jurist zu tun. Zum Zweck der Zeitersparnis rufe ich oft schlichtweg den Sachbearbeiter an, offenbare den Stand meiner Unwissenheit und frage nach einer Lösung.

Gruß,
Alexander

Ja, das ist sehr bedenkenswert; vor allem den letzten Ratschlag werde ich unbedingt befolgen.

Danke!

Bild von Markus Kohm

Ich bin offenbar eine echtes Sensibelchen. Jedes Mal, wenn ich mir auch nur ansatzweise vorstelle, wie ein solches Extrem-Kompakt-Literaturverzeichnis wohl aussieht &endash; und das ist jedesmal, wenn ich an diesen Thread auch nur denke &endash; wird mir richtig gehend schlecht. Ich muss dann ganz schnell wieder etwas anderes machen.

Stoßatmung beim Denken an Juristendokumente bin ich ja inzwischen gewohnt. Aber diese körperliche Reaktion ist in diesem Zusammenhang dann doch neu für mich.

... körperliche Beschwerden hervorrufen!

Ich würde Dir ja gerne mal eine Kopie aus einem solchen Opus schicken. Vielleicht ist es nicht ganz so schlimm, wie Du Dir vorstellst? Die wenigsten Benutzer eines Kommentares oder Handbuches möchten ein solches "Literaturgrab" wirklich durcharbeiten. Sie sind am Text interessiert. Wenn sie ein solches Buch aufschlagen, schauen sie darüber hinweg. Einen kompakten Textblock (gewöhnlich in kleinerem Schriftgrad) kann das Auge dieser Benutzer doch gut ausblenden. Die wenigen speziell Interessierten müssen sich dann in der Tat in diese Bleiwüste hineinvertiefen. Das ist ein juristischer Leser aber von den Fußnoten gewohnt, die ja bei uns auch sehr umfangreich sein können. Dort ist es ebenfalls nicht üblich (und auch nicht praktikabel) jeden Nachweis auf einer neuen Zeile zu beginnen. Da bei juristischen Zitaten der Verfassername kursiv gesetzt wird, gewöhnt sich das Auge daran, die Kursiven als Einschnitt wahrzunehmen; wenn man eine solche Zitatensammlung überfliegt, springt das Auge von Name zu Name. So geht es jedenfalls mir.

Ich bin natürlich ein typographischer Laie. Aber gerade die "großen" Kommentare und Handbücher werden bei den juristischen Verlagen nach wie vor gesetzt und ich denke, dass da auch Fachleute am Werke sind, die sich bei solchen Dingen etwas gedacht haben. Damit will ich nichts darüber aussagen, ob dies in meinem konkreten Fall sinnvoll ist. In den Büchern, die ich mir angeschaut habe, schien es mir das durchaus zu sein.

Mich erinnert das Problem -- wie gesagt, als Laie -- an den Satz von Nachschlagewerken: Auch da geht es doch darum, möglichst viele Informationen auf engstem Raum so unterzubringen, dass der Leser sich dennoch intuitiv zurechtfindet. Und mit Zeilenumbrüchen muss dort ebenfalls sparsam umgegangen werden.

Aber das Ganze soll natürlich nicht auf Kosten Deiner Gesundheit gehen :-)

Bild von Markus Kohm

Ich bin ja ein Mensch der gerne in Buchhandlungen und Bibliotheken stöbert &endash; nur leider kaum noch Zeit dafür hat. Vor Jahren habe ich mal ein Buch gesehen, dessen Titel so ähnlich war, wie der dieses Beitrags. Ganz genau kann er nicht stimmen, denn sonst hätte ich den auf Google sicher wieder gefunden. War übrigens ein Krimi.

Jedenfalls scheint mir, dass es geradezu typisch für Juristen ist &endash; teilweise aber für andere Geisteswissenschaftler &endash; Dinge zu Papier zu bringen, die eigentlich niemand lesen will &endash; nur leider einige wenige lesen müssen. Dabei verwenden sie dann Formen, die zwar in ihrem Fach sehr viel Tradition haben, aber sonst kaum zu finden sind. Ich möchte ja fast behaupten, dass es einen Grund hat, dass fast nur Juristen (und vielleicht noch Historiker jeglicher Farbe) so etwas produzieren. Ich will nun sicher nicht Juristen bekehren, grundsätzlich alles anders zu machen. Das würde nämlich nur etwas nützen, wenn ich alle Juristen auf einen Schlag bekehren könnte. Das schaffe selbst ich nicht. Aber gerade jüngere Juristen versuche ich ganz gerne hin und wieder dazu zu bringen, wenigstens einige Dinge im täglichen Gebrauch zu überdenken.

Was mich eigentlich interessieren würde, ist die Frage, wie es überhaupt zu den Juristenlösungen gekommen ist. Bei einigen Dingen gehe ich schlicht davon aus, dass es allein daher kommt, dass sich bei Juristen Traditionen extrem lange halten, weil sie geradezu in Stein gemeißelt sind. Andererseits hat Tschichold beispielsweise uralte Abschriften von Ergüssen eines der bekanntesten Juristen unter den alten Römern untersucht und dabei erstaunlich großzügige und nützliche Typografie festgestellt. Sollte also Cicero in Wirklichkeit bereits in winziger Schrift ohne Rand und mit unendlich tiefer Gliederung gearbeitet haben, so muss diese Tradition im frühen Mittelalter verloren gegangen und erst danach wiederentdeckt worden sein.

Ein Teil der Juristengewohnheiten kommt sicher daher, dass Juristen Berufsleser sind. Das gilt es bei der Festlegung oder Beurteilung der Typografie durchaus zu berücksichtigen. Ich werde sicher keinen Juristen wegen 90 Zeichen/Zeile steinigen, mit denen er nur andere Juristen beglückt. Etwas hat sicher auch damit zu tun, dass die Juresprudenz eine Wissenschaft ist, die sich traditionell nach außen abschottet. Sprache und Regeln dienen dabei dazu, Außenstehende draußen zu halten. Da kann man natürlich nicht einen außenstehenden Typografen herein holen, der ja erst einmal die Semantik begreifen müsste, um sie in eine Syntax zu gießen. Also erfindet man die Syntax selbst. Die dient dann wiederum dazu, dem Eingeweihten etwas zu transportieren und gleichzeitig den Außenstehenden abzuschrecken. Irgend jemand hat auch mal gesagt, dass der beste Beruf für einen extrovertierter Egozentriker der des Juristen wäre. Anders gesagt: Ein Meinungsmacher kann als Jurist durchaus Vorteile haben. So jemand lässt sich aber nicht gerne etwas sagen. So gesehen, ist an mir vielleicht ein Jurist verloren gegangen.

Man verstehe mich richtig: Ich mache nicht den Juristen ihre Tradition zum Vorwurf. Es wäre dumm irgend jemandem eine Tradition zum Vorwurf zu machen, in die er hineingewachsen ist. Erst recht, wenn er sich ihrer nur wenig bewusst ist und nicht die Macht hat, sie zu ändern. Zur Ehrenrettung der Juristen will ich gerne anfügen, dass sie auf einem guten Weg sind. Juristen schreiben schon seit Jahrzehnten populärwissenschaftliche Bücher und brechen damit die Abschottung auf. Die traditionellen Formen sind aber nicht so einfach über Bord zu werfen. In gewisser Weise haben sie sich ja selbst dann bewährt, wenn sie quälend sind. Neue Formen können also nur langsam einsickern. Einem Handwerker, der seit Jahrzehnten alle Muttern mit der Rohrzange festzieht, ist schwer beizubringen, dass eine Ratsche mit Nuss besser geeignet sein könnte. Die Rohrzange passt wenigstens für viele Größen. Da darf man nicht erwarten, dass eines der ältesten Gewerbe der Welt von heute auf Morgen solche Veränderungen durchführt.

Meine Aufgabe muss sich also darauf beschränken, das Gesicht zu verziehen, den Finger zu heben und dort, wo ich nichts mit dem Ergebnis zu tun haben will, nicht mehr als den Weg zu zeigen und zu hoffen, dass es nicht ganz so schlimm kommt, wie ich befürchte. Mehr Widerstand würde die Abschottung fördern, mehr Unterstützung Besserung behindern.

So und jetzt darf einer kommen und über die elitären Informatiker herziehen.

>Jedenfalls scheint mir, dass es geradezu typisch für Juristen ist [...] >Dinge zu Papier zu bringen, die eigentlich niemand lesen will &endash; >nur leider einige wenige lesen müssen.

Naja, wer will denn wirklich aus Spaß wissen, worin die Unterschiede zwischen einem Maklerwerkvertrag und einem Auftragsverhältnis liegen, aber ich muss es demnächst wissen ...

Anwälte, Richter, Staatsanwälte und auch viele Beamte in der öffentlichen Verwaltung beschäftigen sich 'halt mit Streit und Zank. Der abgefahrene rechtliche Teil macht dabei manchmal Freude, aber es ist häufig auch _sehr_ mühsam. Was willst Du: Die Leute schießen nicht mehr aufeinander, die Fehde wurde durch den Papierkrieg ersetzt. Erfreulicher sind die Streitigkeiten deswegen nicht geworden. Mir macht es ganz klar am meisten Spaß, Verträge auszuhandeln oder in einem Team von WPs, Juristen und Kaufleuten irgendein größeres Projekt zu verfrühstücken.

Die drucktechnisch manchmal mäßige Darstellung insbesondere in Kommentaren ist nicht den Juristen, sondern den Verlagen anzulasten, die Seiten sparen wollen. Andererseits kann man so ein Literaturgrab nicht weglassen, weil unsere Wissenschaft aus der Verarbeitung von Texten besteht und man nicht einfach diejenigen unter den Tisch fallen lassen kann, die man für irrelevant hält. Das Literaturgrab zeigt: Dies alles wurde gesehen, im folgenden kommt der Stand der Wissenschaft (nach Auffassung des Autors).

Mach' Dir klar: Hinter den Bücherwänden voller Kommentare, die alleine das BGB kommentieren, stecken ein paar Jahrhunderte römischer Rechtsentwicklung und ein paar Jahrhunderte westeuropäischer Rechtsentwicklung. Irgendeiner musste auf die Idee kommen, dass man die Verabredung von ein paar Geschäftsleuten, gemeinsam ein Geschäft aufzumachen, als "Gesellschaft" ansehen kann und für die Schulden nur diese haftet. Oder nimm den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz: Man kann Sachen aus der Hand geben und bleibt trotzdem Eigentümer. Oder J. Victory Ackermann: Man kann verpflichtet sein, die besten Interessen eines Unternehmens zu verfolgen, aber trotzdem von eben diesem Unternehmen 10 Mio. Euro p.a. beziehen, ohne dass jemand fragt, ob das wirklich im Interesse des Unternehmens sein kann.

Bei den Streitereien, die Juristen heute austragen, verliert meistens eine Seite. Wenn ein Anwalt oder ein Richter in einem solchen Streit von den üblichen Gebräuchen abweichen, dann zieht das sehr schnell erhebliche Kritik auf sich.

Das viele bedruckte Papier hat seinen Sinn, denn andernfalls wäre ich nicht Anwalt, sondern tatsächlich Wahrsager.

Die einzige Möglichkeit, die Entscheidung eines Richters vorherzusagen, besteht darin, vergleichbare Fälle zu suchen. Wie man das macht, ist eine Weltanschauung für sich (case law contra Kodifizierung). Jedenfalls müssen wir rückwärts schauen, andersrum wäre halt schwierig.

Die Syntax: Jede Wissenschaft hat ihre Fachsprache. Niemand denkt sich etwas dabei, einen linguistischen Fachaufsatz nicht verstehen zu können. Nur bei den Juristen meinen alle, sie müßten mitreden können.

Ob unlesbare Literaturverzeichnisse oder gegliederte Briefe: Die Juristen benötigen Handwerkszeug, und Latex liefert dafür eine herausragende Grundlage.

Gruß,
Alexander

Bild von Markus Kohm

Etwas zu Papier zu bringen heißt noch lange nicht, es nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Ich kann etwas auch so zu Papier bringen, dass es unter den Tisch fällt. Das berühmte Kleingedruckte ist ein gutes Beispiel dafür. Bei Literaturangaben finde ich derartigen Umgang respektlos gegenüber der versteckten Literatur. Bevor jemand mit meinen Texten derart respektlos umgeht, soll er sie bitte gar nicht erst aufführen. Mir ist natürlich klar, dass diejenigen, die das machen, es schon aus reiner Gewohnheit anders sehen. Deshalb ist es vielleicht gut, wenn man ihnen die Sichtweise eines Außenstehenden mitteilt.

Soweit so gut, jetzt wird es off-topic:

Dass jede Wissenschaft ihre Fachsprache hat, ist klar. Sprache generell hat unterschiedliche Aufgaben. Ursprünglich sollte sie vermutlich nur beeindrucken (siehe Tierwelt und Werbung). Dann sollte sie Sachinformation weiterleiten. Vermutlich kam sehr früh hinzu, dass sie Sachinformation vor Außenstehenden verbergen sollte (Geheimsprachen). Wie mir ein von mir sehr geschätzter Mensch, sowohl Geistes- als auch Naturwissenschafter, erklärte, haben Geisteswissenschaften im Gegensatz zu Ingenieurswissenschaften eine lange Tradition in letzterem. Das läge wesentlich daran, dass Geisteswissenschaften mit dem Nachteil behaftet seien, dass sie keine Erfindungen präsentieren könnten, sondern nur Erkenntnisse, wobei sie inzwischen im Wesentlichen sogar nur vorhandene Erkenntnisse neu zusammensetzten, was manchmal durchaus zu neuen Schlüssen führen könne. Ein winziger Fortschritt müsse dann durch Sprache so eingekleidet werden, dass sein Erreichen den Schein einer enormen Leistung erhalte, weil es sonst passieren könnte, dass er unbeachtet bliebe. Die Naturwissenschaftler, die ja allesamt aus einer Geisteswissenschaft hervorgegangen sind, seien in der beneidenswerten Situation zum einen von den Erfindungen der Ingenieurswissenschaften voran getrieben zu werden, zum anderen diese voran zu treiben und gleichzeitig nicht sich selbst, sondern von ihren eigenen Erkenntnissen und den sich daraus zwangsläufig neuen Forschungsnotwendigkeiten und Erkenntnissen erhalten zu werden. Während Geisteswissenschaften mit langsamer Evolution zurecht kommen müssten, wären so die anderen mit explosionsartiger Wissensvermehrung gesegnet. Naturwissenschaftlich ausgedrückt, müsste die Geisteswissenschaftler mit dem Energieerhaltungssatz leben, während die Naturwissenschaften von einer Energiequelle (übrigens etwas, was es laut Physik eigentlich nicht geben kann) lebten.

Es erübrigt sich fast zu erwähnen, dass der Mensch, der mir das erklärte, sich stark mit Philosophie, Mathematik und Ethik in der Wissenschaft befasst hat. Übrigens meinte er auch, dass den Geisteswissenschaftlern naturwissenschaftliches Gerede deshalb als Chinesisch erscheine, weil sie sich oft gar nicht damit befassen wollten. Umgekehrt sei es eher so, dass sich Naturwissenschaftler oft mit Geisteswissenschaften befassen wollten, ihnen aber der Zugang dadurch erschwert werde, dass populärwissenschaftliche Literatur in diesem Bereich nicht dazu diene wissenschaftliche Literatur zu erschließen, sondern nur das Wissen zu vermitteln, das in den populärwissenschaftlichen Büchern zu finden sei. Verständlich ausgedrückt: Ein populärwissenschaftliches Informatikbuch, soll u. a. helfen, den interessierten Laien das Lesen und Verstehen von Informatikbüchern zu ermöglichen. Ein populärwissenschaftliches Jurabuch soll oder kann nicht gleichzeitig wesentlich dazu beitragen, dass der Laie danach Juristenbücher verstehen könnte.

Ich sehe das selbst nicht ganz so streng. Denn die Mathematik hat den Vorteil, dass das Wissen das Ziel ist. Die Jurisprudenz hingegen besteht wesentlich aus den wissensbasierten Folgerungen. Außerdem leidet sie darunter, dass sie kaum über eine eigene Notation verfügt, sondern gezwungen ist, genaue Sachverhalte durch ungenaue Sprache auszudrücken. Das führt dazu, dass Juristen scheinbar eine bekannte Sprache verwenden, in Wirklichkeit diese aber mit einer neuen Semantik versehen haben. Das gleiche Problem hatten übrigens Deutsche mit Deutschen nach der Wiedervereinigung. Ich werde nie vergessen, wie mich jemand gefragt hat, ob er mich nerven könne. Ich wusste absolut nicht, was er wollte und meinte, wenn er es darauf anlege. Tatsächlich wollte er schlicht zwei Minuten meiner Zeit, um mir etwas zu erzählen, während ich dachte, er wolle mich provozieren.

Um den Weg zurück zu Forum zu finden: Ich erlebe häufig, dass Fragesteller ihre Fragen für mich schwer verständlich formulieren. Ich versuche dann am Text zu erkennen, ob die Begriffe andere Dinge beschreiben oder ob sie unterschiedliche Dinge beschreiben. Wenn sie andere Dinge beschreiben, kann ich plötzlich die Frage verstehen, wenn ich dahinter komme, was meine Bezeichnung ist. Ich kann dann sowohl eine vermutliche Problemlösung als auch die in meinen Augen korrekten Begriffe dafür vermitteln. Sind Begriffe hingegen vermischt, wird also beispielsweise der Begriff Option sowohl für eine Option als auch für eine Länge verwendet, ist die Frage kaum zu entwirren. Gleichzeitig liegt die Vermutung nahe, dass ein Verständnisproblem vorliegt, das sich häufig allein schon dadurch lösen lässt, dass der Fragesteller die Begriffe sortiert. Das ist einer der Gründe, warum ich gerade Anfänger immer wieder auf korrekte Begriffe hinweise &endash; was diese gerne als Gängelung oder Besserwisserei missverstehen. Dabei würden sie in ihrem Fachbereich sicher ähnlich verfahren. So dürfte es &endash; und hier begebe ich mich auf unbekanntes Terrain &endash; beispielsweise schwierig sein, mit jemandem über die Konsequenzen von Vergehen und Straftaten zu sprechen, wenn derjenige beides ausschließlich als Verbrechen bezeichnet.

Das kann ich nahezu Satz für Satz unterschreiben. Mit einer Ausnahme: So, wie ich die Eitelkeit der Wissenschaftler (meines Faches) kenne, würden die meisten es entschieden bevorzugen, ihren Namen in einem solchen Literaturgrab zu entdecken, als überhaupt nicht erwähnt zu werden. Deine Haltung mag mir sympatischer sein, bei den Lesern meines Textes muss ich mit dem Gegenteil rechnen: Sollte einer der Professoren, die meinen Antrag begutachten, schon einmal etwas publiziert haben, was mit diesem Thema auch nur in losem Zusammenhang steht (und davon ist auszugehen), wird er seinen Namen in meinem Literaturverzeichnis suchen. Wenn er ihn findet -- gut; wenn nicht -- nun, auch unter den Professoren gibt es souveräne und unsouveräne Exemplare. Aber ich würde diese Situation ganz gerne vermeiden (nein, ich weiß nicht, wer die Gutachter sein werden.)

Die Publikationsflut ist ein Problem, das mir bisweilen die Freude an der Wissenschaft zu verleiden droht. Sie ist zwar zum Teil gerechtfertigt, da in der Juristerei Ergebnisse eben nicht bewiesen oder widerlegt, sondern durch Diskussion gewonnen werden. (Das ist, wenn ich Dich richtig verstanden habe, das, was Du mit "wissensbasierten Folgerungen" meinst.) Da kann es gut und wichtig sein, wenn zu ein und demselben Problem mehrere Aufsätze erscheinen; jedenfalls, solange jeder etwas Neues beizutragen hat. Ich habe selbst auch schon zu einem Thema einen Aufsatz geschrieben, zu dem es bereits massenhaft Literatur gab, weil ich anders darüber dachte als die Mehrzahl der anderen und meinen Argumenten auch Gehör verschaffen wollte. Aber inzwischen hat die Literaturschwemme krankhafte Ausmaße angenommen. Und das schlimmste ist, dass der Wissenschaftsbetrieb zu sehr die Quantität und zu wenig die Qualität honoriert. Wer die Wissenschaft zu seinem Beruf machen möchte, weil er sie (und nicht z. B. die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes) als seine Berufung ansieht, muss da mittun; publish or perish.

Und die Menge an Literatur, die man dann wiederum verarbeiten muss, schlägt wohl zwangsläufig auf die Typographie durch -- z. B. in Form von ellenlangen Fußnoten.

Was mich betrifft, so hast Du übrigens schon einen größeren Einfluss ausgeübt, als Du selbst ahnst; ich bin hier ja nur deswegen aufgeschlagen, weil ich LaTeX und KOMA-Script eifrig nutze, und das nicht nur, weil es solides und praktikables Werkzeug für meine Arbeit ist, sondern weil ich durchaus nicht unempfänglich bin für gute Typographie, weil mich die Texte, die ich damit erzeuge, überzeugen, weil es es mir Spaß gemacht hat, im scrguide den Abschnitt über Satzspiegelberechnung zu lesen, weil ich mir daraufhin einen Band mit Aufsätzen von Tschichold besorgt habe etc.

Es freut mich, wenn ich hier mit einer Idee ankomme, dass umfassend darüber diskutiert wird, ob das eine gute Idee ist. Und (damit zurück zum Ausgangspunkt) der starke Gegenwind, den ich geerntet habe, hat mich nicht unbeeindruckt gelassen. Ich habe jetzt versuchsweise mit dem folgenden Code, den ich über google-groups gefunden habe, den zusätzlichen Durchschuss zwischen den einzelnen Einträgen entfernt:

\let\oldthebibliography=\thebibliography
\let\endoldthebibliography=\endthebibliography
\renewenvironment{thebibliography}[1]{%
\begin{oldthebibliography}{#1}%
\setlength{\parskip}{0ex}%
\setlength{\itemsep}{0ex}%
}%
{%
\end{oldthebibliography}%
}

Das scheint mir ein annehmbares Ergebnis zu liefern. Ich hoffe, damit keine unerwünschten Nebenwirkungen zu erzeugen; bis jetzt ist aber nichts aufgetreten.

Ich hätte gerne noch ausprobiert, wie meine ursprüngliche Idee ausgesehen hätte; was man mit eigenen Augen sieht, hat ja manchmal noch ein Quentchen mehr Überzeugungskraft als die engagiertesten Vorhaltungen. Aber die Sache ist, ehrlich gesagt, zu hoch für mich; ich bekomme es -- trotz Deiner Hinweise -- nicht hin. Das ist aber letztlich nicht so schlimm, denn umsetzen würde ich es jetzt ohnehin nicht mehr; so beratungsresistent bin ich dann doch nicht.

Nochmals Danke und allen ein schönes Wochenende!

Bild von Markus Kohm

Es macht Spaß, sich mit ihnen zu unterhalten, weil sie nicht gleich Überzeugung mit Arroganz gleich setzen (oder einfach nur gewohnt sind, damit umzugehen?) oder meine Weitschweifigkeit mit dem Versuch, tot zu labern.

Um ganz ehrlich zu sein: Eigentlich hätte es mir gefallen, wenn es dir gelungen wäre, so ein absatzloses Literaturverzeichnis zu setzen. Wobei ich vielleicht hätte darauf hinweisen sollen, dass möglicherweise eine tiefgreifendere Umdefinierung, bei der für thebibliography keine list-Umgebung mehr verwendet wird, schneller zum Ziel führen könnte. Aber auch dann bleibt es sinnvoll, die Leerzeilen in der bbl-Datei (die von der bst-Datei verursacht werden) zu beseitigen.

Wenn du also irgendwann mal Lust verspürst, dem doch noch auf den Grund zu gehen: nur zu. Du darfst das Ergebnis dann auch ruhig im Download-Bereich vorstellen &endash; und ich werde mir dann eine passende Bemerkung dazu einfallen lassen. ;-)

Ich glaube, jetzt fehlt nur noch ein Beitrag in diesem Thread, damit es auch von der Anzahl der Beiträge der bisher längste wird.

Das lässt sich machen ...

Nun, die Lust verspüre ich durchaus. Es ist einfach reizvoller, ein Problem zu lösen, anstatt ihm aus dem Weg zu gehen. Aber erstmal muss ich diesen Antrag, der für mich ziemlich existenziell ist, inhaltlich fertigbekommen. Wenn ich dann doch noch lerne, wie man ein Literaturverzeichnis *ent*stellt, melde ich mich wieder.

So long!

Bild von Markus Kohm

Zunächst musst du sicherstellen, dass von BibTeX zwischen den einzelnen \bibitem-Einträgen keine Leerzeile eingefügt wird. Dazu muss ggf. jurabib.bst kopiert und in der Kopie die Funktion output.bibitem angepasst werden. Die Kopie benennst du natürlich um und passt deine \bibliographystyle-Anweisung entsprechend an.

Dann musst du \bibitem so umdefinieren, dass es kein neues \item erzeugt, sondern eben nur einen Bindestrich. Natürlich muss es trotzdem alles andere, was \bibitem tut ebenfalls erledigen. Das geht prinzipiell mit etwas wie:

\newcommand*{\orig@bibitem}{}
\let\orig@bibitem\bibitem
\renewcommand*{\bibitem}[1][\relax]{%
  \let\item\dummyitem\orig@bibitem
}
\newcommand*\itemsepchars{}
\newcommand*{\dummyitem}[1][\relax]{%
  \@inmatherr\item
  \itemsepchars\def\itemsepchars{\unskip\ --\ }%
  \ifx\relax#1\relax
    \if@nmbrlist
      \refstepcounter\@listctr
      \makelabel{\@itemlabel\ }
    \fi
  \else
    \makelabel{#1\ }%
  \fi
}

Wer nun meint, da fehle aber eine Gruppe, um die Umdefinierung von \item innerhalb von \bibitem lokal zu halten, der hat eigentlich recht. Tatsächlich spielt es aber keine Rolle, weil die Gruppe durch das Verzeichnis gegeben ist. Ein ganz anderes Problem ist, dass ich obigen Code nicht ausprobiert habe und garantiert noch wegen einer angeblich leeren thebibliography-Umgebung gemeckert wird. Außerdem gibt es eventuell noch Probleme, weil jurabib selbst auch noch Änderungen vornimmt.

Und nein, ich werde hier keine fertige Lösung für solche Perversionen vorstellen.

Hallo Markus,

herzlichen Dank, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, Dir über meine "Perversionen" gedanken zu machen! Ich werde schauen, ob ich das hinbekomme, und gleichzeitig versuchen, ohne diese Lösung auszukommen.

Übrigens: Ich finde es großartig, dass es Leute wie Dich gibt, die ihre Zeit dafür opfern, anderen solche Werkzeuge wie Komascript zur Verfügung zu stellen, sie zu beraten und zu unterstützen. Auch -- und vor allem -- dafür ein aufrichtiges Dankeschön!!

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