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Der Start von biber wird aufgrund der Gruppenrichtlinien verweigert

Bild von Markus Kohm

Dieses Problem tritt unter Windows auf, wenn der Anwender keine Scheibrechte oder keine Ausführungsrechte für das TEMP-Verzeichnis hat. Da biber im TEMP-Verzeichnis nicht nur Teile des Programms selbst einschließlich eines Perl-Interpreters entpackt, sondern diese Teile von dort auch ausführen muss, werden beide Rechte benötigt. Vorsichtige Administratoren erlauben aber häufig nicht, dass Programme oder DLLs in TEMP ausgeführt werden. Daher kommt es in Multi-User-Umgebungen schon einmal vor, dass dies misslingt.

Für diesen Zweck bietet biber die Umgebungsvariablen PAR_TEMP und PAR_GLOBAL_TEMP. Legt man in einem Verzeichnis, für das die Gruppenrichtlinien sowohl Schreibrechte als auch Ausführungsrechte erlauben, nun ein Unterverzeichnis an und setzt in den Einstellungen die Umgebungsvariable PAR_GLOBAL_TEMP auf dieses, so sollte die Ausführung von biber anschließend gelingen.

Schreibrechte hat man in der Regel im persönlichen Datenverzeichnis. Ausführungsrechte muss der Administrator ggf. jedoch extra gewähren. Will der Administrator das nicht allgemein für ein bestimmtes Verzeichnis erlauben, so kann er stattdessen auch selbst biber einmal ausführen und dann im systemweiten TEMP-Verzeichnis für die ausführbaren Dateien, die biber dort in seinem Cache anlegt, die entsprechenden Rechte per Gruppenrichtlinie einräumen. Das muss er dann ggf. bei jedem Update von biber erneut tun!

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